

„Lerne loszulassen. Das ist der Schlüssel zum Glück..“
—BUDDHA (SIDDHARTA GAUTAMA)
BARRIERE-FREIHEIT
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
IRINA KIPENS
Dietrichstrasse 1, D-54290 Trier
Telefon: +49 176 240 406 49
DIGITALE BARRIERE-FREIHEIT
– STAND 02 I 2025
Diese Erklärung informiert darüber, wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen können, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts und gilt für die unter www.irina-kipens.de veröffentlichten Internetseite von Irina Kipens, Trennungscoaching und Krisenmanagement.
Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: +49 176 240 406 49.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist Irina Kipens (Kontakt per E-Mail).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß der Anforderungen des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) Rheinland-Pfalz vom 17. Dezember 2020 (InklG RP) nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Rheinland-Pfalz.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in RLP eine Durchsetzungsstelle eingerichTet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. In Rheinland-Pfalz ist die Ombudsstelle bei dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Kontakt
Mail: durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de
Telefon: +49 (0)6131 16 5342
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.irina-kipens.de ergeben sich aus der jeweils geltenden Verordnung des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) Rheinland-Pfalz vom 17. Dezember 2020 (InklG RP). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 10.01.2025 - 15.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung auf Basis des WIX-Wizards zum Thema Barrierefreiheit. Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:
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Im Browser kann diese Website problemlos bis 150% gezoomt werden. Bei Zoomeinstellungen von mehr als 150% kann es teilweise zu Überlappungen von Inhalten kommen.
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Das im Footer im Streifen eingebettete tonlose Video kann nicht mit Alt-Text hinterlegt werden. Es gilt jedoch rein dekorativen Zwecken, ergo ist dieser nicht barrierefreie Inhalt für die sinngemäße Erfassung der Website nicht relevant.
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Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Beschriftungen sind nicht über Markup mit den Formularelementen, die sie beschriften, verknüpft. -
Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, ermöglichen keine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes (wie zum Beispiel Felder wie Name, E-Mail oder Telefonnummer). -
Bereiche überspringbar
Verschiedenen Inhaltsbereiche können von Nutzern assistiver (=unterstützender) Technologien nicht übersprungen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Januar 2025 erstellt.